Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-13, 6 A 2439/22

6 A 2439/22Administrative CourtNov 13, 2023

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreismedizinaloberrätin i.R. auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen unterbliebener Vergütung von Tätigkeiten, die Gegenstand der Zielvereinbarung einer Kollegin gewesen seien.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2439/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-13

Aktenzeichen: 6 A 2439/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1113.6A2439.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AGG § 15; AGG § 24

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreismedizinaloberrätin i.R. auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen unterbliebener Vergütung von Tätigkeiten, die Gegenstand der Zielvereinbarung einer Kollegin gewesen seien.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.893,36 Euro festgesetzt.

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