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1 B 499/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-10, 1 B 499/23
1 B 499/23Administrative CourtAug 10, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-10
Aktenzeichen: 1 B 499/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0810.1B499.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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