Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-27, 21 A 2175/22

21 A 2175/22Administrative CourtJul 27, 2023

Regest

Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Eigentümern sog. Sperrgrundstücke finden auch bei einer Klage gegen eine bergrechtliche Grundabtretung (§§ 77 ff. BBergG) Anwendung.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 A 2175/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-27

Aktenzeichen: 21 A 2175/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0727.21A2175.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Leitsätze

Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Eigentümern sog. Sperrgrundstücke finden auch bei einer Klage gegen eine bergrechtliche Grundabtretung (§§ 77 ff. BBergG) Anwendung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 45.895,00 € festgesetzt.

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