Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-29, 6 B 294/23

6 B 294/23Administrative CourtJun 29, 2023

Regest

Erfolglose Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sowie gegen die in demselben Bescheid verfügte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus Probe. Zu einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen bedeutsamer Vorerkrankungen im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung zum Ende der Probezeit.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 294/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-29

Aktenzeichen: 6 B 294/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0629.6B294.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2; BeamtStG § 23 Abs. 3 Nr. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sowie gegen die in demselben Bescheid verfügte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus Probe.

Zu einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen bedeutsamer Vorerkrankungen im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung zum Ende der Probezeit.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

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