Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-07, 19 B 481/23

19 B 481/23Administrative CourtJun 7, 2023

Regest

Ein Rechtsschutzinteresse für vorläufigen Rechtsschutz entfällt regelmäßig, wenn die Termine für die schriftlichen Prüfungen der zentralen Abschlussprüfungen verstrichen sind, für die der Antragsteller einen Nachteilsausgleich begehrt.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 481/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-07

Aktenzeichen: 19 B 481/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0607.19B481.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: APO-S I § 6 Abs. 9

Leitsätze

Ein Rechtsschutzinteresse für vorläufigen Rechtsschutz entfällt regelmäßig, wenn die Termine für die schriftlichen Prüfungen der zentralen Abschlussprüfungen verstrichen sind, für die der Antragsteller einen Nachteilsausgleich begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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