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1 B 58/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-24, 1 B 58/23
1 B 58/23Administrative CourtFeb 24, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 1 B 58/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0224.1B58.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 31.800,66 Euro festgesetzt.
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