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4 E 189/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-21, 4 E 189/23
4 E 189/23Administrative CourtFeb 21, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-21
Aktenzeichen: 4 E 189/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0221.4E189.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Charlottenburg durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 7.2.2023 wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
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