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6 E 331/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-10, 6 E 331/22
6 E 331/22Administrative CourtFeb 10, 2023
Erfolgreiche Beschwerde gegen die abgelehnte Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten aus einem Dozentenvertrag
Entscheidungsdatum: 2023-02-10
Aktenzeichen: 6 E 331/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0210.6E331.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GVG §17a Abs. 4 Satz 3; GVG §17b Abs. 2; BeamtStG §54 Abs. 1; VwGO §40 Abs. 1; VAP1.2-Feu §6 Abs. 2 Satz 1; VAP2.1-Feu §6 Abs. 2 Satz 1
Erfolgreiche Beschwerde gegen die abgelehnte Rechtswegverweisung zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines Ruhestandsbeamten aus einem Dozentenvertrag
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. April 2022 geändert.
Der Verwaltungsgerichtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Köln verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
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