Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-26, 11 A 3607/20

11 A 3607/20Administrative CourtJan 26, 2023

Regest

1. Zur Frage nachträglichen Lärmschutzes an Eisenbahnstrecken. 2. Zum Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16. BImSchV bei einer Eisenbahnstrecke.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 3607/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-26

Aktenzeichen: 11 A 3607/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0126.11A3607.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Leitsätze

  1. Zur Frage nachträglichen Lärmschutzes an Eisenbahnstrecken.

  2. Zum Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16. BImSchV bei einer Eisenbahnstrecke.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger zu 1. bis 4. und die Klägerin zu 7. zu je einem Sechstel und die Kläger zu 5. und 6. als Gesamtschuldner zu einem Sechstel.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren beider Instanzen auf 90.000 Euro festgesetzt.

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