Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-12, 11 A 369/22.A

11 A 369/22.AAdministrative CourtSep 12, 2022

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 369/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-12

Aktenzeichen: 11 A 369/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0912.11A369.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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