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11 A 1318/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-13, 11 A 1318/19
11 A 1318/19Administrative CourtJun 13, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 11 A 1318/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0613.11A1318.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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