Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-03, 6 B 1822/21

6 B 1822/21Administrative CourtJun 3, 2022

Regest

Erfolgreiche Beschwerde eines Kriminaloberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1822/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: 6 B 1822/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0603.6B1822.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; LBG NRW § 92; BRL Pol NRW Nr. 3.5; BRL Pol NRW Nr. 9

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde eines Kriminaloberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, zwei der dem Polizeipräsidium E. im Juni 2021 zur Verfügung stehenden Beförderungsplanstellen für eine Beförderung zum Polizei- bzw. Kriminalhauptkommissar mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

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