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7 D 27/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-12, 7 D 27/20.NE
7 D 27/20.NEAdministrative CourtMay 12, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 7 D 27/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0512.7D27.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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