Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-02, 6 A 3617/20

6 A 3617/20Administrative CourtMar 2, 2022

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars a.D., dessen Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung gerichtet ist.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 3617/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-02

Aktenzeichen: 6 A 3617/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0302.6A3617.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars a.D., dessen Klage auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.

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