Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-16, 6 B 1461/21

6 B 1461/21Administrative CourtDec 16, 2021

Regest

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1461/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-16

Aktenzeichen: 6 B 1461/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1216.6B1461.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; PVO-Pol § 15 Abs. 1 Nr. 1,; PVO-Pol § 3 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.

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