Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-25, 20 A 3903/19.PVL

20 A 3903/19.PVLAdministrative CourtOct 25, 2021

Regest

Die Zuordnung eines Polizeibeamten zu einer anderen Dienstgruppe derselben Autobahnpolizeiwache ist keine Umsetzung und unterliegt als bloße verwaltungsorganisatorische Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 A 3903/19.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-25

Aktenzeichen: 20 A 3903/19.PVL

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1025.20A3903.19PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen

Normen: LPVG NRW §§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 - Zweiter Mitbestimmungstatbestand

Leitsätze

Die Zuordnung eines Polizeibeamten zu einer anderen Dienstgruppe derselben Autobahnpolizeiwache ist keine Umsetzung und unterliegt als bloße verwaltungsorganisatorische Maßnahme nicht der Mitbestimmung des Personalrats.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.