Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-20, 6 B 1218/21

6 B 1218/21Administrative CourtOct 20, 2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1218/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-20

Aktenzeichen: 6 B 1218/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1020.6B1218.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder charakterlicher Eignung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

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