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7 A 2907/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-29, 7 A 2907/19
7 A 2907/19Administrative CourtSep 29, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-29
Aktenzeichen: 7 A 2907/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.7A2907.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags ab-wenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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