Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-27, 5 D 91/17

5 D 91/17Administrative CourtSep 27, 2021

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 D 91/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-27

Aktenzeichen: 5 D 91/17

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0927.5D91.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2017 wird aufgehoben, soweit sie den Kläger zu 2. betrifft. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Klageverfahrens tragen die Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.