Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-20, 6 B 1035/21

6 B 1035/21Administrative CourtSep 20, 2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1035/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-20

Aktenzeichen: 6 B 1035/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0920.6B1035.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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