Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-26, 10 D 43/15.NE

10 D 43/15.NEAdministrative CourtAug 26, 2021

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 43/15.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 10 D 43/15.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0826.10D43.15NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. – Kraftwerk – der Stadt E. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 1. tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller jeweils zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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