Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-29, 12 A 2111/19

12 A 2111/19Administrative CourtJun 29, 2021

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 2111/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-29

Aktenzeichen: 12 A 2111/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0629.12A2111.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das angegriffene Urteil geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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