Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-24, 6 B 504/21

6 B 504/21Administrative CourtJun 24, 2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 504/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-24

Aktenzeichen: 6 B 504/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0624.6B504.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Regierungsamtsrats, der sich gegen die beabsichtigte Abberufung als Bezirksrevisors wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt

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