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7 D 46/18.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-11, 7 D 46/18.NE
7 D 46/18.NEAdministrative CourtMay 11, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-11
Aktenzeichen: 7 D 46/18.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0511.7D46.18NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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