Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-12, 7 B 8/21

7 B 8/21Administrative CourtMar 12, 2021

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 8/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-12

Aktenzeichen: 7 B 8/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0312.7B8.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf "Wiederherstellung" der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 6 K 871/20 (VG Aachen) gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 10.2.2020 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 30.000 Euro festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.