Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-05, 6 B 1109/20

6 B 1109/20Administrative CourtMar 5, 2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1109/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 6 B 1109/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0305.6B1109.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeioberkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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