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1 B 1215/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-25, 1 B 1215/20
1 B 1215/20Administrative CourtFeb 25, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 1 B 1215/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0225.1B1215.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.
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