Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-07, 18 B 1498/20

18 B 1498/20Administrative CourtJan 7, 2021

Regest

Wendet sich ein Ausländer mit einem Aussetzungsantrag allein gegen eine Abschiebungsandrohung, die im Verbund mit einer für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfügung ergangen ist, so ist für das Aussetzungsverfahren vom Erlöschen eines assoziationsrechltichen Aufenthaltsrechts auszugehen; einer inzidenten Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bedarf es insoweit nicht.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 1498/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-07

Aktenzeichen: 18 B 1498/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.18B1498.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: AufenthG § 53; AufenthG § 59; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4

Leitsätze

Wendet sich ein Ausländer mit einem Aussetzungsantrag allein gegen eine Abschiebungsandrohung, die im Verbund mit einer für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfügung ergangen ist, so ist für das Aussetzungsverfahren vom Erlöschen eines assoziationsrechltichen Aufenthaltsrechts auszugehen; einer inzidenten Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bedarf es insoweit nicht.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 1.250,-- EUR festgesetzt.

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