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1 B 651/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-02, 1 B 651/20
1 B 651/20Administrative CourtDec 2, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: 1 B 651/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1202.1B651.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.338,57 Euro festgesetzt.
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