Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-05, 6 B 1216/20

6 B 1216/20Administrative CourtNov 5, 2020

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Gerichtsvollziehers gegen die Ablehnung eines Eilantrags, mit dem dieser die Untersagung der Neuverteilung der Geschäfte begehrt.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1216/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-05

Aktenzeichen: 6 B 1216/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1105.6B1216.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Gerichtsvollziehers gegen die Ablehnung eines Eilantrags, mit dem dieser die Untersagung der Neuverteilung der Geschäfte begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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