Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-15, 6 B 1296/20

6 B 1296/20Administrative CourtOct 15, 2020

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1296/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-15

Aktenzeichen: 6 B 1296/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1015.6B1296.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG §9; LBG §110 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; LVOPol §11 Abs. 1 Nr. 1; LVOPol §3 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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