projects
19 A 2442/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-15, 19 A 2442/20
19 A 2442/20Administrative CourtOct 15, 2020
Einem Rechtsanwalt muss bekannt sein, dass die zweimonatige Antragsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht verlängerbar ist.
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 19 A 2442/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1015.19A2442.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Einem Rechtsanwalt muss bekannt sein, dass die zweimonatige Antragsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht verlängerbar ist.
Der Antrag wird verworfen.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.