Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-03, 14 A 1884/20.A

14 A 1884/20.AAdministrative CourtSep 3, 2020

Regest

Unter Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG und die Regelungssystematik des § 60 Abs. 8 Satz 1 und Satz 3 AufenthG erfasst § 60 Abs. 8 Satz 1 2. Alternative AufenthG nur Freiheitsstrafen nach Erwachsenenrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer JugendstrafDer zum 17.3.2016 in Kraft getretene weitere Ausschlusstatbestend des § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG hat den insoweit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verstandenen Anwendungsbereich unberührt gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, BVerwGE 112, 180, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 -)

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 A 1884/20.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-03

Aktenzeichen: 14 A 1884/20.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0903.14A1884.20A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: 2. Alternative AufenthG § 60 Abs. 8 Satz 1; AufenthG § 60 Abs. 8

Leitsätze

Unter Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG und die Regelungssystematik des § 60 Abs. 8 Satz 1 und Satz 3 AufenthG erfasst § 60 Abs. 8 Satz 1 2. Alternative AufenthG nur Freiheitsstrafen nach Erwachsenenrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer JugendstrafDer zum 17.3.2016 in Kraft getretene weitere Ausschlusstatbestend des § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG hat den insoweit von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verstandenen Anwendungsbereich unberührt gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 4.00 -, BVerwGE 112, 180, und Beschluss vom 12.10.2009 - 10 B 17.09 -)

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.