Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 E 28/20

6 E 28/20Administrative CourtApr 29, 2020

Regest

Erfolglose Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers eines Kommunalen Zweckverbands gegen die Verweisung des Rechtsstreits um seine Freistellung an das Arbeitsgericht.

Full text

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 28/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 6 E 28/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6E28.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GVG §17a bs. 4 Satz 3; VwGO §40 Abs. 1; BeamtStG §54 Abs. 1; LBG NRW §16 Abs. 3, 4; ArbGG §2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; GKG NRW §16 Abs. 2, 3

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers eines Kommunalen Zweckverbands gegen die Verweisung des Rechtsstreits um seine Freistellung an das Arbeitsgericht.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen

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