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7 B 302/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-17, 7 B 302/20
7 B 302/20Administrative CourtApr 17, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-17
Aktenzeichen: 7 B 302/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0417.7B302.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
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