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7 D 75/17.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-26, 7 D 75/17.NE
7 D 75/17.NEAdministrative CourtMar 26, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-26
Aktenzeichen: 7 D 75/17.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0326.7D75.17NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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