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7 A 3101/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-29, 7 A 3101/18
7 A 3101/18Administrative CourtJan 29, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 7 A 3101/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0129.7A3101.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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