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19 Sch 19/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-06-27, 19 Sch 19/24
Entscheidungsdatum: 2025-06-27
Aktenzeichen: 19 Sch 19/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0627.19SCH19.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Der Antrag auf teilweise Aufhebung des Schiedsspruchs mit Schiedsort P. vom 26.07.2024, bekanntgemacht am 01.08.2024 und erlassen von der Schiedsrichterin V. T. als Einzelschiedsrichterin in dem vor dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. geführten Schiedsverfahren (Az. N01) hinsichtlich der Abweisung der Schiedswiderklage nebst entsprechender Kostentragung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller.
Der Gegenstandswert wird auf 900.592,58 € Euro festgesetzt.
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