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6 U 45/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-12-13, 6 U 45/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 6 U 45/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1213.6U45.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.03.2024 – Az. 81 O 32/23 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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