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5 U 55/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-20, 5 U 55/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-20
Aktenzeichen: 5 U 55/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0820.5U55.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.04.2024 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 55/24 – wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
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