Oberlandesgericht Köln, 2024-07-04, 3 Ws 33/24

3 Ws 33/24Supreme CourtJul 4, 2024

Full text

Oberlandesgericht Köln — 3 Ws 33/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 3 Ws 33/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0704.3WS33.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.03.2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Ziffer 2 des dortigen Tenors wie folgt lautet:

Die über den Betrag von 671.549,52 € hinaus arretierten Beträge sind freizugeben.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Einziehungsbeteiligten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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