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26 Wx 1/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-19, 26 Wx 1/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 26 Wx 1/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0619.26WX1.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Beschwerde des Standesamts Hürth gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.01.2024 zum Aktenzeichen 378 III 175/23 wird zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens hat das Standesamt als Beschwerdeführer zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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