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6 U 78/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-07, 6 U 78/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-07
Aktenzeichen: 6 U 78/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0607.6U78.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 27.04.2023 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 555/13 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu je 50%.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 82.500,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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