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13 U 77/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-05-08, 13 U 77/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 13 U 77/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0508.13U77.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16.5.2023 (10 O 161/22) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Streithilfe.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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