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6 U 132/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-05-03, 6 U 132/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 6 U 132/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0503.6U132.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.09.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 152/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 252.075,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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