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1 ORs 62/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-04-16, 1 ORs 62/24
1 ORs 62/24Supreme CourtApr 16, 2024
Subsumtionsfehler hindern grundsätzlich die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung nicht. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der fehlerhafte Schuldspruch zu Lasten des Angeklagten einen höheren Strafrahmen vorgibt. Das trifft auch zu, wenn die richtige Subsumtion nur möglicherweise zu einem milderen Strafrahmen geführt hätte (vollendeter Diebstahl statt – richtig – Versuch).
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 1 ORs 62/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0416.1ORS62.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO § 318 S. 1
Subsumtionsfehler hindern grundsätzlich die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung nicht. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der fehlerhafte Schuldspruch zu Lasten des Angeklagten einen höheren Strafrahmen vorgibt. Das trifft auch zu, wenn die richtige Subsumtion nur möglicherweise zu einem milderen Strafrahmen geführt hätte (vollendeter Diebstahl statt – richtig – Versuch).
a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Diebstahls im Fall 2 (Tat vom 25. Oktober 2022) verurteilt worden ist,
b) im Einzelstrafausspruch hinsichtlich des Diebstahls im Fall 1 (Tat vom 26. - 29. August 2022) sowie
c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
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