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19 U 140/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-26, 19 U 140/22
Entscheidungsdatum: 2024-01-26
Aktenzeichen: 19 U 140/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0126.19U140.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 04.11.2022 (14 O 32/20) insoweit aufgehoben, als der Klageantrag zu 1. b) und der Hilfsantrag zum Klageantrag zu 1. abgewiesen worden sind.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden hat.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 410.000,00 € festgesetzt (Berufung des Klägers: 390.000,00 €, Berufung der Beklagten: 20.000,00 €).
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