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3 Ws 50/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-01-24, 3 Ws 50/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: 3 Ws 50/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0124.3WS50.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Bonn gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 13.11.2023 wird als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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