Oberlandesgericht Köln, 2024-01-19, 19 U 48/23

19 U 48/23Supreme CourtJan 19, 2024

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 48/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-19

Aktenzeichen: 19 U 48/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0119.19U48.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.03.2023 (30 O 421/21) abgeändert und – wie folgt – neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.525,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorprozessualen Tätigkeit des Rechtsanwalts Q. M. in Höhe von 1.021,00 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.525,37 € festgesetzt.

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