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19 U 25/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-12-13, 19 U 25/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-13
Aktenzeichen: 19 U 25/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1213.19U25.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.01.2023 verkündete Teilurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln zum Az. 89 O 36/20 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihm gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 55.462,88 € festgesetzt (Zahlung: 53.962,88 €; Auskunft: 1.000,- €, Buchauszug: 500,- €)
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