Oberlandesgericht Köln, 2023-12-13, 19 U 25/23

19 U 25/23Supreme CourtDec 13, 2023

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 25/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-13

Aktenzeichen: 19 U 25/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1213.19U25.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.01.2023 verkündete Teilurteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln zum Az. 89 O 36/20 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des ihm gegenüber vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 55.462,88 € festgesetzt (Zahlung: 53.962,88 €; Auskunft: 1.000,- €, Buchauszug: 500,- €)

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